Die Tübinger Stahlfeinguss Franz Stadtler GmbH & Co. KG hat vor dem Amtsgericht Tübingen ein gerichtliches Schutzschirmverfahren beantragt. Das Amtsgericht Tübingen hat den Antrag auf Durchführung des Schutzschirmverfahrens mit Beschluss nun bewilligt.
Wenn das Unternehmen in eine Krise gerät, ist schnelles und zielgerichtetes Handeln notwendig, um die Existenz des Betriebs zu sichern. Als erfahrene Unternehmensberatung unterstützen wir unsere Mandanten bei der Sicherung der Zahlungsfähigkeit und der Entwicklung von tragfähigen Restrukturierungs- und Sanierungskonzepten. So werden die Weichen gestellt, um das Unternehmen wieder auf den Weg zum dauerhaften Ertrag zu führen.