Auf dieser Basis bieten wir Unterstützung in nahezu allen Krisenstadien und entlang des gesamten Krisenverlaufs.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens haben Unternehmen die Möglichkeit, bei einer existenzbedrohenden Liquiditätskrise eine Sanierung in Eigenverwaltung durchzuführen. Grundlage hierfür ist § 270b der Insolvenz-Ordnung, der die Rahmenbedingungen für das Schutzschirm-Verfahren bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorgibt. Voraussetzung ist, dass die Insolvenz noch nicht eingetreten ist, ein tragfähiger Insolvenzplan erarbeitet wird und eine Sanierung aussichtsreich erscheint. Für Unternehmen bleibt damit die Möglichkeit offen, die Sanierung eigenverantwortlich in die Wege zu leiten, ohne dass das Heft des Handelns abgegeben werden muss. Darüber hinaus kann im Erfolgsfall das Unternehmen mitsamt dem betrieblichen Know-how als Ganzes erhalten werden.

Unter Zeitdruck zielgerichtet handeln

Weil das Schutzschirmverfahren zeitlich beschränkt ist, gilt es in diesem engen Zeitrahmen weitreichende Entscheidungen zu treffen. Die Liquidität muss gesichert werden, mit Finanzierungspartnern sind existenzielle Verhandlungen zu führen, personelle Anpassungen sind vorzunehmen und für die Fortführung des Betriebs muss ein tragfähiges Konzept entwickelt werden. All diese Aufgaben lassen sich nur bewältigen, wenn erfahrene Experten mit hinzugezogen werden, die das Management von der Konzeptentwicklung bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen aktiv begleiten.

Wir analysieren die Ist-Situation, entwickeln Konzepte für die Sanierung und leisten kompetente Unterstützung in der operativen Umsetzung. In Verhandlungen mit Banken, Gläubigern und Stakeholdern bringen wir unsere ganze Erfahrung mit ein, um im Sinne einer erfolgreichen Weiterführung des Betriebs die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Insolvenzplan und Sanierungskonzept als Basis für die erfolgreiche Sanierung

Im Rahmen des Schutzschirm-Verfahrens wird ein Insolvenzplan erarbeitet, der die Grundlage für die Verhandlungen mit allen Beteiligten bildet und darstellt, unter welchen Bedingungen und mit welcher Strategie die Zukunft des Unternehmens gesichert werden kann. Wenn alle Gläubigergruppen dem Insolvenzplan zustimmen, kann dieser in die Praxis umgesetzt und damit die Liquidation des Unternehmens vermieden werden.

Im Rahmen des Insolvenzplans wird ein mittel- bis langfristiges Sanierungskonzept entwickelt, mit dessen Umsetzung die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wiederhergestellt wird. Eine sorgfältige Analyse der Problemfelder, stringente Maßnahmenpläne und deren nachweisbare Finanzierbarkeit sind tragende Bestandteile eines professionellen Konzeptes.

Erfahrene Begleiter auf schwierigem Weg

Mit mehr als 300 erfolgreich abgeschlossenen Sanierungsprojekten zählen wir zu den erfahrensten und erfolgreichsten Unternehmensberatungen im Bereich der vor-insolvenzlichen Sanierung und der Insolvenzbegleitung. Schnelle und sichere Analyse, strategisches Geschick und Dynamik bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen: Das sind die Qualitätsmerkmale, die unsere bisherigen Mandanten an unserer Arbeit schätzen und auf die sich auch unsere künftigen Mandanten verlassen können.